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Steuerberatungs­themen

Klassisch

Finanzbuchhaltung

In der Finanzbuchhaltung wird der Grundstein für eine fundierte, unternehmerische Steuer- und Finanzplanung gelegt. Hierbei ist eine zeitnahe und korrekte Erfassung der Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus ist die Finanzbuchhaltung die Grundlage für wirtschaftliche Auswertungen, mit denen Sie Ihr Unternehmen steuern wollen. Wir bieten Antworten auf folgende Fragestellungen:

Sie wollen optimale Lösungen für sich und Ihr Unternehmen erzielen, die sich an die wirtschaftlichen Rahmendaten Ihres Unternehmens anpassen lassen?

Sie möchten Prozesse vereinfachen und transparent machen und brauchen hierfür betriebswirtschaftliche Auswertungen, welche nicht nur die Kontengliederung umfassen (Kosten- und Leistungsrechnung)?

Sie wollen Ihr Zeitmanagement optimieren?

Sie wollen sich aktiv den Herausforderung des Ratings stellen und dieses als Chance begreifen, vorhandene Wettbewerbsvorteile auszubauen?

Sie wollen Ihre Bank von Ihrem Unternehmen überzeugen und benötigen einen Partner, der die Anforderungen von Banken kennt und bei der Informationsaufbereitung überzeugen kann?

Ganz Ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechend, stellen wir für Sie ein individuelles Leistungspaket zusammen.

Standardleistungen

  • Erstellen von Finanzbuchhaltungen, auch tagesaktuelle Verbuchung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung und Leistungsüberblick mit Vorjahresvergleich aus der Finanzbuchhaltung
  • OPOS – (Offene Posten) Buchhaltung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA)
  • Kostenanalyse
  • Kostenstellenrechnungen
  • Controlling-Report, beispielsweise Betriebswirtschaftliche Kurzberichte, Branchenauswertungen und -vergleiche
  • Buchführung der Zukunft: Unternehmen online nutzen und „digitale Belegverbuchung“ nutzen (Bitte LINK zu Unternehmen Online)
  • Elektronische Erfassung von Bankumsätzen, direkt an Ihre Bank angeschlossen sowie elektronische Erfassung von Reisekostenabrechnungen, etc.

Auf Wunsch kann Ihre Finanzbuchhaltung durch unsere Zusatzangebote weiter optimiert werden.

Weitere Wahlleistungen

  • Erstellung einer Anlagenbuchführung
  • Debitoren- und Kreditorenmanagement basierend auf der Offene-Posten-Buchhaltung
  • Mahnwesen
  • Kostenrechnungen
  • Unterstützung des betrieblichen Zahlungsverkehrs durch Online-Überweisungen und -Lastschriften
  • Kurz- und langfristige Finanzplanung inklusive Cashflow-Analysen
  • Bilanzanalyse mit den wichtigsten Kennzahlen
  • Komplette Steuerplanungen, die aus den Ergebnissen von Buchhaltung und persönlichen Steuerdaten resultieren
  • Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Beratung bei der Einrichtung einer professionellen Buchhaltung für Selbstbucher
Personalwesen / Lohnbuchhaltungen

Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen stellen als Nebenbuch der Finanzbuchhaltung eine wesentliche Säule der gesamten Buchhaltung dar. Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels ist es für Unternehmen immer wichtiger, Anreize für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schaffen, die der Mitarbeiterbindung dienen und Fluktuation vermeiden. Durch Nutzung von Steuerfreiheiten sowie pauschal besteuerten Zuwendungen haben Sie hier die Möglichkeit, dem Mitarbeiter neben der Leistungsvergütung weitere Lohnbestandteile zukommen zu lassen, welche sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer geringer belasten.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Führung der Lohn-/ Gehaltskonten
  • Erstellung sämtlicher (sozialrechtlicher) Meldungen und Bescheinigungen
  • Begleitung bei Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
  • Bei Bedarf vollständig digitale Lohnbuchhaltung, in der jeder Mitarbeiter seine Gehaltsabrechnungen einsehen kann.
  • Beratung bei der Nutzung von Steuerfreiheiten und Pauschbeträgen im Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Mitarbeiterbindung und Optimierung der Steuerlast.
Jahresabschluss und Bilanzierung

Der Jahresabschluss basiert auf der vorgeleisteten Finanzbuchhaltung und ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Sowohl Banken als auch Geschäftspartner und weitere Stakeholder werten den Jahresabschluss aus und nutzen diesen in der weiteren Zusammenarbeit mit Ihnen. Dabei muss der Jahresabschluss sowohl die handelsrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Vorgaben und Regelungen berücksichtigen. Bestehende Wahlrechte im Handels- und Steuerrecht besprechen wir mit unseren Mandanten und nutzen diese zur Optimierung.
Zu unseren Leistungen zählen folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanzen, GuV-Rechnung, Anlagespiegel und Ergebnisverwendung einschließlich Anhang), Handelsbilanz und Steuerbilanz
  • Erstellung von Sonderformen des Jahresabschlusses bzw. der Bilanz (Eröffnungsbilanz, Zwischenabschlüsse), Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personen und Handelsgesellschaften
  • Festlegung der Gewinnverwendung
  • Besprechung des Jahresabschlusses
  • Anfertigung von Erstellungsberichten
  • Elektronische Übermittlungen an den Bundesanzeiger sowie Veröffentlichungen
  • Erstellung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen (Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuererklärungen, etc.)
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungen (Teilung der betrieblichen Einkünfte auf mehrere Gesellschafter/Eigentümer)
  • Feststellungserklärung an alle Beteiligten
  • Planungsrechnungen für das laufende und kommende Jahr
  • Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
  • Ausgabe der Buchführungsunterlagen für die gewünschten Jahre auf einer Rechnungswesen Archiv-CD
  • Prüfung der betrieblichen Steuerbescheide und ggf. Einlegung von Rechtsbehelfen / Einspruch
Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, insbesondere bei Freiberuflern

Die Einnahmen-Überschussrechnung (= EÜR) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung. Der Gewinn wird hier durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. Für die Entstehung von Einnahmen und Ausgaben ist nicht das Datum der Rechnung ausschlaggebend, sondern – bis auf einige Ausnahmen – das Datum der tatsächlichen Zahlung. Diese Methode wird daher auch Zufluss- und Abflussprinzip genannt.

Freiberufler müssen keine Bilanz erstellen, denn für sie sind die Vorschriften zur Ermittlung des Gewinns gem. § 4 Abs. 3 EStG auf Wunsch anzuwenden. Außerdem zahlen sie keine Gewerbesteuer und ihr Aufwand für den Nachweis der Ausgaben ist oft geringer.

Unternehmenssteuererklärungen

Neben der Erstellung der Gewinnermittlung Ihres Unternehmens ist ein zentraler Bereich der steuerlichen Beratung die Erstellung der notwendigen Steuererklärungen. Folgende Steuerklärungen sind üblicherweise in vielen Unternehmen – abhängig von der Rechtsform – durchzuführen:

  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung (incl. besonderer Tatbestände wie z.B. bei einer Organschaft auch über Organträger und Organgesellschaft, Soll-/Ist Versteuerung sowie Differenzbesteuerung oder Kleinunternehmerregelungen)
  • Kapitalertragsteuererklärungen
Persönliche und private Steuererklärungen

Gerne erstellen wir für Sie Ihre persönliche Einkommensteuererklärung. Gerade wenn Sie verschiedene Einkunftsarten haben ist eine Beratung empfehlenswert. Hier können wir Ihnen bei der Steueroptimierung helfen und zeitliche Freiräume schaffen. Gerade bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (beispielsweise von Wohneigentum) ist eine genaue Analyse der Geschäftsvorfälle – im Idealfall die vorherige Mitgestaltung vor Kauf der Immobilie– wesentlicher Erfolgsbaustein für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie.

Sollten Sie Unterstützung hinsichtlich geplanter Schenkungen oder anzufertigender Testamente benötigen, beraten wir Sie ebenfalls gerne über die jeweiligen steuerlichen Auswirkungen.

Besondere Gestaltungsspielräume liegen bei folgenden privaten Sachverhalten vor:

  • Sie planen einen Umzug oder wollen eine doppelte Haushaltführung begründen, um näher an Ihrem Arbeitsort zu wohnen
  • Sie denken über Ihre weitere Familienplanung nach (Elterngeld, Splittingtarif, etc.)
  • Sie möchten privates Wohneigentum anschaffen und dieses entweder für Ihren Beruf (auch teilweise) nutzen oder Sie möchten die Immobilie vermieten
  • Sie planen eine Fortbildung oder möchten sich weiterbilden
  • Sie sind viel beruflich unterwegs und haben daher hohe Reisekosten

Sprechen Sie uns gerne auf diese und weitere Themen an, wir beraten Sie gerne. Neben den genannten privaten Sachverhalten bieten wir Ihnen folgende weitere Leistungen bei der persönlichen Einkommensteuererklärung:

  • Persönliche Einkommensteuererklärungen, gerne auch mit Auslandsbezug inkl. Gestaltungsberatung
  • Einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen, z. B. für eine Erbengemeinschaft oder eine Vermietungs-GbR
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Antrag auf Fristverlängerung der privaten Steuererklärung
  • Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigung
  • Gestaltungsberatung bei geplanten Schenkungen
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Gestaltungsberatung hinsichtlich Ihrer geplanten Testamente oder Vermächtnisse sowie die Testamentsverwaltung
Umwandlungen

Hier steht Blindtext.

Sonstige Steuererklärungen, z.B. für Erbschaft- oder Schenkungsteuer

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wurde in 2016 verfassungskonform verändert. Bestehendes Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen, bedarf einer genauen Analyse der vorliegenden Ausgangssituation. Der Gestaltungsspielraum erhöht sich, je länger noch zu Lebzeiten eine Übertragung geplant wird, da hierdurch etwaige Freibeträge mehrfach ausgenutzt und vertragliche Regelungen getroffen werden können. Auf der anderen Seite muss der Schenker für sein weiteres Leben über ausreichend eigenes Vermögen verfügen, um bis ins Alter gut versorgt zu sein und von möglichen Erben unabhängig zu bleiben. Eine umfassende und ausgewogene Beratung ist wesentlicher Erfolgsbaustein für richtige Testamente, Vermächtnisse und Schenkungen. Bei der steuerlichen Gestaltung können verschiedene Instrumente wie z.B. Nießbräuche genutzt werden, um hohe Verkehrswerte zu verringern und dadurch die Steuerlast zu reduzieren.

Der Bereich „Schenken und Vererben“ ist bei uns eine wesentliche Beratungsleistung und wir stehen Ihnen gerne mit unserem umfassenden Wissen zur Verfügung.

Controlling- und Betriebswirtschaftliche Auswertungen

Unter betriebswirtschaftlicher Beratung verstehen wir eine rasche Identifikation, eine klare Definition und eine detaillierte Analyse von Problembereichen im Unternehmen. Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen professionelle Lösungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten, deren Umsetzung Ihr Unternehmen noch erfolgreicher am Markt auftreten lassen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Entscheidung von grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen und erarbeiten zusammen mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre strategischen Entscheidungen unter Zugrundelegung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens.

Unser Leistungsangebot umfasst auszugsweise:

  • Durchführung einer Kosten- und Leistungsrechnung
  • Beratung bei Kalkulation
  • Erarbeitung von Strategien und Geschäftsplänen
  • Soll-Ist-Vergleiche
  • Unternehmensbewertungen
  • Erstellung und Adaptierung von Businessplänen
  • Strategische Vergleichs- und Planungsrechnungen in Zusammenhang mit Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen und Vermögensveranlagungen
  • Bilanz- und Erfolgsanalysen
  • Erstellung von Existenzgründungsgutachten

Digital

digitales Belegbuchen mit Bankenanschluss, Unternehmen online

Der digitale Wandel verändert sämtliche Lebensbereiche, viele Unternehmen versuchen mit digitalen Prozessen Einsparungen zu erreichen und Prozessabläufe zu vereinfachen. Mit DATEV Unternehmen Online haben wir es geschafft, unseren Kundenwünschen nachzukommen und eine vollständig digitale Kommunikation zu ermöglichen.

DATEV Unternehmen Online schafft individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen uns und Ihnen über die DATEV-Cloud – sowohl für die Finanzbuchführung als auch die Lohnabrechnung. Sämtliche Belege werden elektronisch bearbeitet, als Mandant haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Auswertungen digital und jederzeit abzurufen. Selbstverständlich können wir die Bank ebenfalls elektronisch in die Finanzbuchhaltung einlesen. Profitieren Sie von den Vorteilen der Digitalisierung und sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.

Sie sind interessiert?

Erstellung einer Kostenrechnung zur Erfolgsanalyse und Steuerung der einzelnen Unternehmensbereiche

Hier Blindtext

Unser Schwerpunkt

Richtig schenken und vererben

Aufgrund der langjährigen Erfahrung bei Schenkungen und Erbanfällen verfügen wir über besondere Kenntnisse im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Eine frühzeitige Beratung zu Lebzeiten erhöht dabei die Gestaltungsmöglichkeiten des Schenkers. Doch auch nach Ableben ist bei Erbanfällen noch Gestaltungsspielraum vorhanden, welcher genutzt werden sollte.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt. Sprechen Sie uns gerne an.

Schenkungs- und Erbverträge sowie Testamentsvollstreckung

Schenkungs- und Erbverträge sollten erst nach intensiven und abschließenden Überlegungen über die Verteilung des Vermögens sowie die Familiensituation abgeschlossen werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Überführung Ihrer Übertragungswünsche in die Schenkungs- und Erbverträge, um steuerliche Gestaltungsspielräume ausnutzen zu können und die Steuerlast möglichst gering zu halten. Sofern Sie sich entscheiden, einen Notar mit der Erstellung der Schenkungs- oder Erbverträge zu beauftragen (keine gesetzliche Pflicht) empfehlen wir, die Verträge auch steuerlich prüfen zu lassen, um steuerliche Anmerkungenen in die Entwürfe mit aufnehmen zu können.

Gerne können Sie uns auch mit der Testamentsvollstreckung Ihres Vermögens beauftragen.

Selbstanzeigen und Vertretung in Finanzstrafverfahren

Sofern Sie in Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht haben sollten, besteht die Gefahr der Verwirklichung der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO. Um Straffreiheit zu erlangen müssen die bisherigen Steuererklärungen korrigiert und die Einnahmen fehlerfrei und vollständig gegenüber dem Finanzamt nacherklärt werden. Zudem ist es notwendig, dass die entstandenen Steuern und Zinsen fristgerecht gezahlt werden.

Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen bei Selbstanzeigen stehen wir Ihnen gerne als profunder Partner bereit und helfen Ihnen bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass eine Selbstanzeige erklärt werden muss, bevor die Finanzbehörden die Steuerhinterziehung entdecken.