Steuererklärung
Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Gerade wenn Sie verschiedene
Einkunftsarten haben, ist eine Beratung empfehlenswert.
Finanzbuchhaltung
Betriebswirtschaftliche Auswertung und Leistungsüberblick
mit Vorjahresvergleich aus der Finanzbuchhaltung.
Controlling
Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre strategischen Entscheidungen
unter Zugrundelegung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens.
Erbschaftsbearbeitung
Steuerliche
Gestaltungsspielräume ausnutzen zu können und die Steuerlast möglichst gering zu halten.
Schulungen
Wir geben fortbildende Schulungen im Bereich der Unternehmensentwicklung.
Darüber hinaus ist einer der Partner tätig als Fachdozent im Steuerrecht für das Lehrgangswerk Haas.
Finanznavigator
Durch eine substantiierte Liquiditätsplanung lassen sich
Liquiditätsengpässe im Voraus analysieren und Kosteneinsparungen bewirken.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen professionelle Lösungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten.
Gründungsberatung
Neben dem Marketingplan ist der Finanzplan von wesentlicher Bedeutung.
Hierdurch werden die Wirtschaftlichkeit und die Notwendigkeit finanzieller Mittel analysiert.
Steuern. Finanzen. Unternehmensberatung.
Mit Leidenschaft und Know How im Einsatz für Sie.
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Quelle: www.datev.de
- Importpreise im Februar 2026: -2,3 % gegenüber Februar 2025
- Einzelhandelsumsatz im Februar 2026 real um 0,6 % niedriger als im Vormonat
- Airline darf angemessenes Handgepäck nicht extra berechnen
- Zoll darf 618.000 Euro Bargeld wegen Verdachts illegaler Herkunft sicherstellen
- Inflationsrate im März 2026 voraussichtlich +2,7 %
- Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern in Bayern
- Kostenerstattung: Mandant erhält Reisekosten zur Kanzlei für Videoverhandlung
- Gesetzliche Neuregelungen im April 2026
- Nachhaltigkeit von Rechenzentren: Konsultation zum gemeinsamen EU-Bewertungssystem für Rechenzentren
- Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG – Überarbeitete Vordruckmuster