Steuererklärung
Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Gerade wenn Sie verschiedene
Einkunftsarten haben, ist eine Beratung empfehlenswert.
Finanzbuchhaltung
Betriebswirtschaftliche Auswertung und Leistungsüberblick
mit Vorjahresvergleich aus der Finanzbuchhaltung.
Controlling
Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre strategischen Entscheidungen
unter Zugrundelegung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens.
Erbschaftsbearbeitung
Steuerliche
Gestaltungsspielräume ausnutzen zu können und die Steuerlast möglichst gering zu halten.
Schulungen
Wir geben fortbildende Schulungen im Bereich der Unternehmensentwicklung.
Darüber hinaus ist einer der Partner tätig als Fachdozent im Steuerrecht für das Lehrgangswerk Haas.
Finanznavigator
Durch eine substantiierte Liquiditätsplanung lassen sich
Liquiditätsengpässe im Voraus analysieren und Kosteneinsparungen bewirken.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen professionelle Lösungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten.
Gründungsberatung
Neben dem Marketingplan ist der Finanzplan von wesentlicher Bedeutung.
Hierdurch werden die Wirtschaftlichkeit und die Notwendigkeit finanzieller Mittel analysiert.
Steuern. Finanzen. Unternehmensberatung.
Mit Leidenschaft und Know How im Einsatz für Sie.
***
Quelle: www.datev.de
- Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet
- Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG
- BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht sowie Billigkeit
- BFH zur abweichenden Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
- BFH: Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand
- BFH: Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
- BFH: Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers nach § 69 Satz 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 AO nach Verlust seiner Organstellung bei fortdauernder Eintragung im Handelsregister
- BFH: Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung sind keine Betriebsausgaben
- BFH: Aufzeichnungspflicht eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- BFH: Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn